Landratsämter in Bayern
Die bayerischen Landratsämter übernehmen wichtige staatliche Aufsichtsfunktionen und Verwaltungsaufgaben auf kommunaler Ebene. Innerhalb des jeweiligen Landkreises sind sie Dienstleistungserbringer und Ansprechpartner für ihre Bürger. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als staatliche Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden sind sie zuständig für den Gesundheitsdienst durch die Gesundheitsämter, die Erteilung der Gaststättenkonzessionen (Schankerlaubnis) und Überwachung aller gesetzlichen Jugendschutzvorschriften. Ihnen unterliegt auch die Lebensmittelüberwachung durch die staatlichen Lebensmittelkontrolleure. Die Erteilung der Führerscheine und Kfz-Zulassungen zählt zu Ihren Aufgaben, wie auch alle Angelegenheiten rund um das Baurecht, also Genehmigungsverfahren und Einhaltung der Bauvorschriften. Das staatl. Vermessungsamt übernimmt für uns die Grundstücksvermessung und auch das Einpflegen des Liegenschaftskatasters. Die Landratsämter haben die Rechtsaufsicht über die Kommunen und Schulen und sind für den Umwelt- und Gewässerschutz zuständig. Zu ihren vielfältigen Aufgaben zählen die Kinder- und Jugendhilfe, die Familienförderung und Jugendsozialarbeit, die Förderung und der Unterhalt von Kindergärten und Kinderkrippen sowie die Heimerziehung.
Unsere Landratsämter sind im Gesundheitswesen eigenverantwortlich tätig als die Träger von Krankenhäusern und Kliniken. Sie organisieren die kommunale Abfallentsorgung und die Wertstoffhöfen (Recycling-Centern). Sie übernehmen den Betrieb und den Unterhalt aller öffentlichen Schulen im Landkreis, wie auch die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs und viele weitere Aufgaben.
Die Links zu allen bayerischen Landratsämtern sind nachfolgend zusammengestellt, hier können Sie dann alle gewünschten Informationen erholen:
Kreisfreie Städte in Bayern
Eine Besonderheit im Kommunalrecht Deutschlands sind die kreisfreien Städte. Diese Städte gehören keinem Landkreis an, aber erledigen dennoch die selben Aufgaben, die ansonsten den Landkreisen zugedacht wurden. Zusätzlich zu ihren kommunalen Aufgaben übernehmen diese sogenannten "kreisfreien Städte" noch in eigener Verantwortung zahlreiche staatliche Verwaltungs- und Kontrollaufgaben. Die Oberbürgermeister dieser kreisfreien Städte sind mit den Landräten - der oben stehend aufgelisteten - bayerischen Landkreise vergleichbar.
Die Links zu allen bayerischen kreisfreien Städten finden Sie hier aufgelistet:
kreisfreie Stadt | kreisfreie Stadt | |||
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